Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beschreibung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Hinweise für Hildburghausen: Bauaufsicht
Das Bauaufsichtsamt ist als Genehmigungsbehörde (Untere Bauaufsichtsbehörde) beim Landratsamt Hildburghausen angesiedelt.
Dem Amt obliegt die Bearbeitung folgender Vorgänge:
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Bauanträge
- Voranfragen
- Nutzungsänderungsanträge;
- Abbruchanzeigen
- Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen
- Überprüfung ordnungswidriger Bauten (Schwarzbauten)
- Eintragungen von Baulasten und Führen des Baulastenregisters;
- Sonstiges wie Zeltabnahmen, Anfragen von Gerichten nach Baulasteintragungen, Stellungnahmen zu Verfahren des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wassergesetzes
Zentrale Aufgabe des Bauaufsichtsamtes ist es, über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baurechtes zu wachen.
Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei neben der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf sie gestützten Vorschriften auch alle anderen baurechtlichen Vorschriften, vor allem das Baugesetzbuch und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften. Außerdem umfaßt die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde auch die Prüfung und Einhaltung der Vorschriften, für die das Baurecht Konzentrationswirkung hat, d.h. alle Rechtsgebiete, die mit der Baugenehmigung zugleich abgehandelt werden (z.B. Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht usw.).
Das Bauaufsichtsamt ist als Genehmigungsbehörde (Untere Bauaufsichtsbehörde) beim Landratsamt Hildburghausen angesiedelt.
Dem Amt obliegt die Bearbeitung folgender Vorgänge:
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Bauanträge
- Voranfragen
- Nutzungsänderungsanträge;
- Abbruchanzeigen
- Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen
- Überprüfung ordnungswidriger Bauten (Schwarzbauten)
- Eintragungen von Baulasten und Führen des Baulastenregisters;
- Sonstiges wie Zeltabnahmen, Anfragen von Gerichten nach Baulasteintragungen, Stellungnahmen zu Verfahren des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wassergesetzes
Zentrale Aufgabe des Bauaufsichtsamtes ist es, über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baurechtes zu wachen.
Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei neben der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf sie gestützten Vorschriften auch alle anderen baurechtlichen Vorschriften, vor allem das Baugesetzbuch und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften. Außerdem umfaßt die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde auch die Prüfung und Einhaltung der Vorschriften, für die das Baurecht Konzentrationswirkung hat, d.h. alle Rechtsgebiete, die mit der Baugenehmigung zugleich abgehandelt werden (z.B. Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht usw.).
Zuständigkeit
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454
Hinweise für Hildburghausen: Bauaufsicht
Zuständigkeit
SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-231
FAX: 03685/445-501
Zuständigkeit
SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-231
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03685 445-235
Formulare
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Baubeschreibung
Anlage 05: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 65 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 63d Abs. 2 ThürBO
Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Standsicherheitsnachweises / geprüften Brandschutznachweises
Bestätigung über die Bauausführung hinsichtlich des Brandschutznachweises
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Baubeschreibung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024