Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung

    Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Beschreibung

    Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

    Hinweise für Hildburghausen: Bauaufsicht

    Das Bauaufsichtsamt ist als Genehmigungsbehörde (Untere Bauaufsichtsbehörde) beim Landratsamt Hildburghausen angesiedelt.

    Dem Amt obliegt die Bearbeitung folgender Vorgänge:

    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    • Bauanträge
    • Voranfragen
    • Nutzungsänderungsanträge;
    • Abbruchanzeigen
    • Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen
    • Überprüfung ordnungswidriger Bauten (Schwarzbauten)
    • Eintragungen von Baulasten und Führen des Baulastenregisters;
    • Sonstiges wie Zeltabnahmen, Anfragen von Gerichten nach Baulasteintragungen, Stellungnahmen zu Verfahren des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wassergesetzes

    Zentrale Aufgabe des Bauaufsichtsamtes ist es, über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baurechtes zu wachen.

    Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei neben der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf sie gestützten Vorschriften auch alle anderen baurechtlichen Vorschriften, vor allem das Baugesetzbuch und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften. Außerdem umfaßt die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde auch die Prüfung und Einhaltung der Vorschriften, für die das Baurecht Konzentrationswirkung hat, d.h. alle Rechtsgebiete, die mit der Baugenehmigung zugleich abgehandelt werden (z.B. Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht usw.).

    Das Bauaufsichtsamt ist als Genehmigungsbehörde (Untere Bauaufsichtsbehörde) beim Landratsamt Hildburghausen angesiedelt.

    Dem Amt obliegt die Bearbeitung folgender Vorgänge:

    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    • Bauanträge
    • Voranfragen
    • Nutzungsänderungsanträge;
    • Abbruchanzeigen
    • Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen
    • Überprüfung ordnungswidriger Bauten (Schwarzbauten)
    • Eintragungen von Baulasten und Führen des Baulastenregisters;
    • Sonstiges wie Zeltabnahmen, Anfragen von Gerichten nach Baulasteintragungen, Stellungnahmen zu Verfahren des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wassergesetzes

    Zentrale Aufgabe des Bauaufsichtsamtes ist es, über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baurechtes zu wachen.

    Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei neben der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf sie gestützten Vorschriften auch alle anderen baurechtlichen Vorschriften, vor allem das Baugesetzbuch und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften. Außerdem umfaßt die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde auch die Prüfung und Einhaltung der Vorschriften, für die das Baurecht Konzentrationswirkung hat, d.h. alle Rechtsgebiete, die mit der Baugenehmigung zugleich abgehandelt werden (z.B. Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht usw.).

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Telefon: 0361 57 100
    Fax: 0361 57332 1454 

    Hinweise für Hildburghausen: Bauaufsicht

    Zuständigkeit

    SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-231
    FAX: 03685/445-501

     

    Zuständigkeit

    SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-231
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03685 445-235

    Formulare

    Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
    Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
    Anlage 05: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 65 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
    Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 63d Abs. 2 ThürBO
    Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
    Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Standsicherheitsnachweises / geprüften Brandschutznachweises
    Bestätigung über die Bauausführung hinsichtlich des Brandschutznachweises

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 20.02.2013 (von: Angela Schmidt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

    Fax: 0361 57132-1962

    E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
    Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)