Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung

    Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung

    Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Beschreibung

    Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Telefon: 0361 57 100
    Fax: 0361 57332 1454 

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57132-1962

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

    E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
    Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03693 485-8398

    Telefon Festnetz: 03693 485-8367

    E-Mail: bauaufsicht@lra-sm.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
    Anlage 05: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 65 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
    Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Standsicherheitsnachweises / geprüften Brandschutznachweises
    Bestätigung über die Bauausführung hinsichtlich des Brandschutznachweises
    Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
    Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
    Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
    Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 63d Abs. 2 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 25.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Stichwörter

    Bauüberwachung, Bauaufsichtsbehörde, Überwachung, Bauvorhaben, höhere Bauaufsichtsbehörde, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauaufsicht, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de