Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beschreibung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Zuständigkeit
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 63d Abs. 2 ThürBO
Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Standsicherheitsnachweises / geprüften Brandschutznachweises
Bestätigung über die Bauausführung hinsichtlich des Brandschutznachweises
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Anlage 05: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 65 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Überwachung, Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bauaufsichtsbehörde, Bauantrag, Bauüberwachung, Bauaufsicht, höhere Bauaufsichtsbehörde, bauen