Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Beschreibung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Zuständigkeit
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nordhausen - Bauordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
Linien:- Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
- Bus: Linie F
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 696-9527
Fax: 03631 696-863(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: bauordnungsamt@nordhausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Stichwörter
Bauordnung
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Bau und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03631 911-6301(Bau)
Telefon Festnetz: 03631 911-6311(Bau)
Telefon Festnetz: 03631 911-6304(Straßenverkehr)
Telefon Festnetz: 03631 911-6308(Denkmalschutz)
Telefon Festnetz: 03631 911-6313(Bau)
Telefon Festnetz: 03631 911-6307(Straßenverkehr)
E-Mail: bauordnung@lrandh.thueringen.de
Internet
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Rechtsgrundlage(n)
Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 25.11.2022
Stichwörter
Bauüberwachung, Bauaufsichtsbehörde, Überwachung, Bauvorhaben, höhere Bauaufsichtsbehörde, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauaufsicht, bauen