Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag

    Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

    Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

    Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

    • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
    • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

    Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

    Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit


    • Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher

      Wer kann einen Staatsangehörigkeitsausweis oder einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher beantragen?

      Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Artikels 116 Abs. 1 GG

      Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

      Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach §§ 3 ff StAG und nachfolgend kein Eintritt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff StAG).

      Ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist.


    • Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher

      Wer kann einen Staatsangehörigkeitsausweis oder einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher beantragen?

      Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Artikels 116 Abs. 1 GG

      Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

      Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach §§ 3 ff StAG und nachfolgend kein Eintritt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff StAG).

      Ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist.

    Zuständigkeit

    Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

    • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde,
    • außerhalb Deutschlands an die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

    Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit

    Ordnungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-318
    FAX: 03685/445-501
     

    Ordnungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-318
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-318

    Fax: 03685 445-501

    E-Mail: engelb@lrahbn.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008 (von: Monika Siller)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
    • Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
      • deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
      • Einbürgerungsurkunden,
      • Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
      • Spätaussiedlerbescheinigungen,
      • Vertriebenenausweise,
      • Registrierscheine,
      • Flüchtlingsausweise,
      • Ernennungsurkunden (bei Beamten),
      • Staatsangehörigkeitsausweise,
      • Heimatscheine,
      • Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
      • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).

    Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Nach Lage des Einzelfalles ist zu beurteilen, welche Personenstandsurkunden vorzulegen sind und wie der Nachweis über die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger zu erbringen ist.

    Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird eine Vorsprache in der Personenstandsbehörde empfohlen.

    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Nach Lage des Einzelfalles ist zu beurteilen, welche Personenstandsurkunden vorzulegen sind und wie der Nachweis über die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger zu erbringen ist.

    Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird eine Vorsprache in der Personenstandsbehörde empfohlen.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.

    Fristen

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR

    Bemerkung:

    Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

    Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.

    Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird

    Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit

    Kosten:

    Die Gebühr für die Ausstellung sowohl eines Staatsangehörigkeitsausweises als auch eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher beträgt 25,00 Euro.

    Kosten:

    Die Gebühr für die Ausstellung sowohl eines Staatsangehörigkeitsausweises als auch eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher beträgt 25,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
    • Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
    • In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.

    Weitere Informationen

    • Informationsangebot des Bundesverwaltungsamtes
      Die Webseite liefert nähere Informationen zum Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und ein elektronisch ausfüllbares Antragsformular (PDF-Datei) zum Download. Die Informationen richten sich zwar an Personen, die im Ausland leben, treffen jedoch in der Sache auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zu

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)