Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.
Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn
- deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
- Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.
Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).
Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Wer kann einen Staatsangehörigkeitsausweis oder einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher beantragen?Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Artikels 116 Abs. 1 GG
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach §§ 3 ff StAG und nachfolgend kein Eintritt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff StAG).
Ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist.
Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Wer kann einen Staatsangehörigkeitsausweis oder einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher beantragen?Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Artikels 116 Abs. 1 GG
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach §§ 3 ff StAG und nachfolgend kein Eintritt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff StAG).
Ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist.
Zuständigkeit
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit
Ordnungsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-318
FAX: 03685/445-501
Ordnungsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-318
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
- Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
- deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
- Einbürgerungsurkunden,
- Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Vertriebenenausweise,
- Registrierscheine,
- Flüchtlingsausweise,
- Ernennungsurkunden (bei Beamten),
- Staatsangehörigkeitsausweise,
- Heimatscheine,
- Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).
Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Nach Lage des Einzelfalles ist zu beurteilen, welche Personenstandsurkunden vorzulegen sind und wie der Nachweis über die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger zu erbringen ist.
Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird eine Vorsprache in der Personenstandsbehörde empfohlen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Nach Lage des Einzelfalles ist zu beurteilen, welche Personenstandsurkunden vorzulegen sind und wie der Nachweis über die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger zu erbringen ist.
Zum Zweck der rechtlichen Beratung, der Antragstellung und der vorzulegenden Unterlagen wird eine Vorsprache in der Personenstandsbehörde empfohlen.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.
Fristen
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR
Bemerkung:
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird
- (§ 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StaatsangehörigkeitsgesetzURL zur Gebührenbildung
Hinweise für Hildburghausen: Staatsangehörigkeit
Kosten:
Die Gebühr für die Ausstellung sowohl eines Staatsangehörigkeitsausweises als auch eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher beträgt 25,00 Euro.
Kosten:
Die Gebühr für die Ausstellung sowohl eines Staatsangehörigkeitsausweises als auch eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher beträgt 25,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
- Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
- Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
- In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.
Weitere Informationen
- Informationsangebot des BundesverwaltungsamtesDie Webseite liefert nähere Informationen zum Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und ein elektronisch ausfüllbares Antragsformular (PDF-Datei) zum Download. Die Informationen richten sich zwar an Personen, die im Ausland leben, treffen jedoch in der Sache auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zu
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022