Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.
Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn
- deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
- Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.
Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).
Zuständigkeit
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Ordnungsamt
Beschreibung
Neben der Zulassung von Heilpraktikern, der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine, der Genehmigung zur Durchführung öffentlicher Motorsportveranstaltungen sowie überörtlicher Sammlungen von Geld- und Sachspenden ist die Arbeit des Ordnungsamtes vor allem geprägt durch die folgenden Aufgabenbereiche:
- Brand- und Katastrophenschutz
- Rettungsdienst
- Bußgeldstelle
- Fischereibehörde
- Gewerbebehörde
- Jagdbehörde
- Waffenbehörde
- Versammlungsbehörde
Namensänderungsbehörde
Die Änderung des Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (z.B. bei Eheschließung oder Ehescheidung) kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Die Beratung hierzu und die Antragsbearbeitung erfolgt in der Namensänderungsbehörde.
Staatsangehörigkeitsbehörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist für Anliegen hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (einschließlich Einbürgerung), des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit / Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zuständig. Auch Anträge auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis werden hier bearbeitet.
Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Sömmerda aus. Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehört unter anderem die Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die Prüfung der Fortbildungsverpflichtung der Standesbeamten, die Fortführung der Zweitbücher der Personenstandsbücher oder Durchführung von/Beitritt zu gerichtlichen Verfahren im Personenstandsrecht.
Fachaufsicht über die kreisangehörigen Melde-, Pass- und Ausweisbehörden
Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden des Landkreises Sömmerda werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Fachaufsicht unterstützt. Ziel der Aufsicht ist die Gewährleistung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung durch die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 205
Bus: 270
Bus: 211
Bus: 216
Bus: 242
Bus: 201
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 208
Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-331
E-Mail: ordnungsamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
- Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
- deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
- Einbürgerungsurkunden,
- Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Vertriebenenausweise,
- Registrierscheine,
- Flüchtlingsausweise,
- Ernennungsurkunden (bei Beamten),
- Staatsangehörigkeitsausweise,
- Heimatscheine,
- Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
- Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
- Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
- Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
- Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.
Fristen
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR
Bemerkung:
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird
- (§ 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StaatsangehörigkeitsgesetzURL zur Gebührenbildung
Hinweise (Besonderheiten)
- Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
- Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
- In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.
Weitere Informationen
- Informationsangebot des BundesverwaltungsamtesDie Webseite liefert nähere Informationen zum Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und ein elektronisch ausfüllbares Antragsformular (PDF-Datei) zum Download. Die Informationen richten sich zwar an Personen, die im Ausland leben, treffen jedoch in der Sache auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zu
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022