Spätaussiedlerbescheinigung bekommen
Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.
Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.
Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt.
Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: auf der linken Seite der Zufahrt zum Schloß
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Auf dem Graben (250 m Entfernung)
Linie:- Bus: S1, S2, B, D
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: B und D
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
- Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
- Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.
- Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
- Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
- Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018
Stichwörter
Deutschstämmige, Aufnahmeverfahren, Aussiedler, Russlanddeutsche, Aufnahme von Spätaussiedlern, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierverfahren, Volksdeutscher, deutsche Volkszugehörigkeit, Heimatvertriebene, Spätaussiedler, Migration, Aussiedleraufnahme, Vertriebenenausweis, Spätaussiedleraufnahme, Vertriebene, Migranten