Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

    Spätaussiedlerbescheinigung bekommen

    Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

    Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

    Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

    Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt.
    Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: auf der linken Seite der Zufahrt zum Schloß
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: B und D
    • Haltestelle: Auf dem Graben (250 m Entfernung)
      Linie:
      • Bus: S1, S2, B, D

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03671 823-370

    Telefon Festnetz: 03671 823-240

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Ilm-Kreis - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-399

    Telefon Festnetz: 03628 738-301

    E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Ilm-Kreis - Büro Landrätin / Controlling / Beteiligungen / Presse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-101

    Fax: 03628 738-111

    E-Mail: blr@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
    • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
    • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

    • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
    • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre  familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
    • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
    • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Deutschstämmige, Aufnahmeverfahren, Aussiedler, Russlanddeutsche, Aufnahme von Spätaussiedlern, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierverfahren, Volksdeutscher, deutsche Volkszugehörigkeit, Heimatvertriebene, Spätaussiedler, Migration, Aussiedleraufnahme, Vertriebenenausweis, Spätaussiedleraufnahme, Vertriebene, Migranten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English