Spätaussiedlerbescheinigung bekommen
Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.
Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.
Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt.
Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Amt für Ausländer und Migration
Beschreibung
Beim Amt für Ausländer und Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet und notwendige Hinweise zum Aufenthalt gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten bei Besuchseinreisen ausländischer Gäste und informieren über Botschaften und andere konsularische Vertretungen im In- und Ausland. Die Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Sömmerda zugewiesenen Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wird hier ebenfalls organisiert.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Bahnhofstraße
Linien:- Bus: 216
- Bus: 211
- Bus: 208
- Bus: 270
- Bus: 201
- Bus: 243
- Bus: 205
- Bus: 212
- Bus: 242
- Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-334
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
- Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
- Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.
- Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
- Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
- Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018
Stichwörter
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