Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Wenn sie bestimmten Gefahren ausgesetzt sind, dann können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
Beschreibung
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffenen oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.).
Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36259 564-14
E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de
Kontaktperson
Frau Carolin Mette (Sachbearbeiterin)
Fax: 036259 564-60
Telefon Festnetz: +49 36259 564-14(Telefonisch tägl. 08-12 Uhr erreichbar)
E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Stichwörter
Meldeamt, Passamt, Passbehörde
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Girocard, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Halbbare Zahlung, Rechnung, SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung, Überweisung/Zahlschein, Debitkarte, Überweisung, Dauerauftrag, SEPA-Firmenlastschrift
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Bad Tabarz
IBAN: DE11 1203 0000 0000 9653 76
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Stichwörter
Rathaus Bad Tabarz
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Bearbeitung sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Stalking, Wehrdienst, Opferschutz, Umzug, Melderegister, Auskunftssperre, Schutz vor Gewalt, Melderegistersperre, Bundesmeldegesetz, Datenschutz