Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Wenn sie bestimmten Gefahren ausgesetzt sind, dann können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
Beschreibung
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffenen oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.).
Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Untergelgen
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
Linie:- Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* Dienstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr* Mittwoch geschlossen* Donnerstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr* Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* * Terminvereinbarung ist möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Strejc (Bürgermeister der Stadt Bad Frankenhausen)
Internet
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Behindertengerechte Toilette
Stichwörter
Rathaus Bad Frankenhausen
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Untergelgen
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
Linie:- Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Popp (Sachgebietsleiterin)
Frau Franke (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Behindertengerechte Toilette
Stichwörter
Meldeamt
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Bearbeitung sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Auskunftssperre, Datenschutz, Umzug, Opferschutz, Bundesmeldegesetz, Stalking, Wehrdienst, Schutz vor Gewalt, Melderegistersperre, Melderegister