Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre im Melderegister beantragen

    Wenn sie bestimmten Gefahren ausgesetzt sind, dann können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffenen oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.).

    Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.

    Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06567 Bad Frankenhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Untergelgen
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
      Linie:
      • Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* Dienstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr* Mittwoch geschlossen* Donnerstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr* Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* * Terminvereinbarung ist möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034671 720-0

    Fax: 034671 62063

    E-Mail: info@bad-frankenhausen.de

    Kontaktperson

    • Herr Strejc (Bürgermeister der Stadt Bad Frankenhausen)

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

    Weitere Informationen

    Behindertengerechte Toilette

    Stichwörter

    Rathaus Bad Frankenhausen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06567 Bad Frankenhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Untergelgen
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
      Linie:
      • Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 034671 720-18

    Telefon Festnetz: 034671 720-0

    E-Mail: ema@bad-frankenhausen.de

    Kontaktperson

    • Frau Popp (Sachgebietsleiterin)
    • Frau Franke (Sachbearbeiterin)

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

    Weitere Informationen

    Behindertengerechte Toilette

    Stichwörter

    Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erfolgt die Bearbeitung sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auskunftssperre, Datenschutz, Umzug, Opferschutz, Bundesmeldegesetz, Stalking, Wehrdienst, Schutz vor Gewalt, Melderegistersperre, Melderegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English