Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.
Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.2 Kfz.-Zulassungsbehörde
Beschreibung
Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Die Bearbeitung von Bürgeranträgen erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Termine sind unter den Rufnummern 03675/871-424, -429, -471, -472 und -475 zu vereinbaren. Für Autohäuser erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen sowie die Ausgabe der Vorgänge vom Vortag montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr. Die sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03675 871-471
Telefon Festnetz: 03675 871-475
Fax: 03675 871-488
Telefon Festnetz: 03675 871-472
Telefon Festnetz: 03675 871-424
Telefon Festnetz: 03675 871-429
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Kontaktperson
Herr F. Bernschneider
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-424
Fax: 03675 871-52222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Engelhardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-5222
Telefon Festnetz: 03675 871-429
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-5222
Telefon Festnetz: 03675 871-471
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau A. Koburger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-475
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Triebel
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-472
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sonneberg: Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Eintrag der Anschrift des Antragstellers (keine Kopie)
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- ZB I und ZB II
- gültige HU
- Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit nachgewiesener Anschrift in der BRD zu benennen (siehe Formulare).
- Entrichtung der Steuern für die Zeit der Gültigkeit der Zulassung
- Das Fahrzeug ist vorzuführen.
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen