Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

    Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

    Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

    Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

    Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

    Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.2 Kfz.-Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal: 

    Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de) 

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Die Bearbeitung von Bürgeranträgen erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Termine sind unter den Rufnummern 03675/871-424, -429, -471, -472 und -475 zu vereinbaren. Für Autohäuser erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen sowie die Ausgabe der Vorgänge vom Vortag montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr. Die sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03675 871-471

    Telefon Festnetz: 03675 871-475

    Fax: 03675 871-488

    Telefon Festnetz: 03675 871-472

    Telefon Festnetz: 03675 871-424

    Telefon Festnetz: 03675 871-429

    E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sonneberg: Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Eintrag der Anschrift des Antragstellers (keine Kopie)
    • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
    • ZB I und ZB II
    • gültige HU
    • Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit nachgewiesener Anschrift in der BRD zu benennen (siehe Formulare).
    • Entrichtung der Steuern für die Zeit der Gültigkeit der Zulassung
    • Das Fahrzeug ist vorzuführen.

    Formulare

    Hinweise für Sonneberg: Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de