Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.
Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Hinweise für Hildburghausen: Ausfuhrkennzeichen
Amt für Straßenverkehr / SG Zulassungsbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-285
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen