Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

    Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

    Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

    Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

    Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

    Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

    Hinweise für Hildburghausen: Ausfuhrkennzeichen

    Amt für Straßenverkehr / SG Zulassungsbehörde
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-285
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 03685 445-501

    Telefon Festnetz: 03685 445-318

    E-Mail: engelb@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de