Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.
Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen sind Kennzeichen zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland.
Das Fahrzeug ist zwingend zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung in der Zulassungsbehörde vorzuführen. Wird die Fahrzeug-Ident.-Prüfung durch eine Prüforganisation durchgeführt, wird diese Bescheinigung hier nicht anerkannt.
Das Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Für den Zeitraum des Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens fallen Kfz-Steuer an. Dazu ist es erforderlich, dass das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch mit einer ausländischen IBAN und BIC erteilt werden. Ferner kann die Kfz-Steuer bar beim Hauptzollamt Erfurt (Flughafenstraße 4, 99092 Erfurt) eingezahlt werden.
Bei Bedarf kann ein internationaler Fahrzeugschein zugeteilt werden.
Ein Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass der Annahmeschluss für Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ist.
Aus technischen und organisatorischen Gründen können am Samstag Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen nicht bearbeitet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Kontaktperson
Information Bürgeramt
Telefon Festnetz: 0361 655-5444
E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de
Internet
Formulare
Kraftfahrzeug: Erklärung Empfangsbevollmächtigter für Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
Antragsteller hat Wohnsitz im Inland
- Fahrzeug zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder bei einem Neufahrzeug die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
- Versicherungsbescheinigung für Exportkennzeichen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat oder Bescheinigung des Hauptzollamtes über die Bareinzahlung der Kfz-Steuer
- bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
- ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten
Antragsteller hat Wohnsitz im Ausland zusätzlich
- Empfangsbevollmächtigte Person (natürliche oder juristische Person) mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Erfurt unter Vorlage Personalausweis oder Reisepass bzw. Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Hinweis zur Empfangsbevollmächtigten Person
Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungen (auch der Kfz-Steuerbescheid), Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter des Fahrzeugs weitergeleitet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
Zulassungsgebühren
- mindestens 34,60 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln
Internationaler Fahrzeugschein
- 10,50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 30 - 46 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen