Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

    Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

    Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

    Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

    Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

    Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

    Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen

    Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen sind Kennzeichen zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland.

    Das Fahrzeug ist zwingend zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung in der Zulassungsbehörde vorzuführen. Wird die Fahrzeug-Ident.-Prüfung durch eine Prüforganisation durchgeführt, wird diese Bescheinigung hier nicht anerkannt.

    Das Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

    Für den Zeitraum des Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens fallen Kfz-Steuer an. Dazu ist es erforderlich, dass das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch mit einer ausländischen IBAN und BIC erteilt werden. Ferner kann die Kfz-Steuer bar beim Hauptzollamt Erfurt (Flughafenstraße 4, 99092 Erfurt) eingezahlt werden.

    Bei Bedarf kann ein internationaler Fahrzeugschein zugeteilt werden.

    Ein Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.

    Hinweise

    Bitte beachten Sie, dass der Annahmeschluss für Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ist.

    Aus technischen und organisatorischen Gründen können am Samstag Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen nicht bearbeitet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7854

    Fax: 0361 655-7777

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Kraftfahrzeug: Erklärung Empfangsbevollmächtigter für Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen

    Antragsteller hat Wohnsitz im Inland

    • Fahrzeug zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder bei einem Neufahrzeug die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
    • Versicherungsbescheinigung für Exportkennzeichen
    • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
    • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
    • SEPA-Lastschriftmandat oder Bescheinigung des Hauptzollamtes über die Bareinzahlung der Kfz-Steuer
    • bei zugelassenen Fahrzeugen: bisherige Kennzeichen
    • ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten

    Antragsteller hat Wohnsitz im Ausland zusätzlich

    • Empfangsbevollmächtigte Person (natürliche oder juristische Person) mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Erfurt unter Vorlage Personalausweis oder Reisepass bzw. Handelsregister und Gewerbeanmeldung

    Hinweis zur Empfangsbevollmächtigten Person

    Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungen (auch der Kfz-Steuerbescheid), Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter des Fahrzeugs weitergeleitet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen

    Zulassungsgebühren

    • mindestens 34,60 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

    Internationaler Fahrzeugschein

    • 10,50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Ausfuhrkennzeichen/Exportkennzeichen

    Hinweis zum Datenschutz

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 30 - 46 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de