Meldebescheinigung Erteilung

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Beschreibung

    Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

    Voraussetzung:
    Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weida

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neumarkt

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036603 62257

    Telefon Festnetz: 036603 540

    E-Mail: info@weida.de

    Internet

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Weida - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036603 54-280

    E-Mail: info@weida.de

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument und ggf. Vollmacht

    Kosten

    8,00 EUR
    bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de