Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Greiz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz von-Westernhagen-Platz
Anzahl: 80
Gebühren: ja
Parkplatz: Schlossgarage
Anzahl: 100
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten für den freien Zulauf (also ohne Termin): Montag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Jeder 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen im Bürgermagazin, da es in Ausnahmefällen zu Verlegungen der Samstagssprechzeit kommen kann. Für folgende Sprechzeiten können Sie sich unter  https://www.greiz.de/ewo einen Termin online buchen: Dienstag ganztägig 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019