Meldebescheinigung Erteilung

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Beschreibung

    Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

    Voraussetzung:
    Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisfeld - Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    98673 Eisfeld

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof Eisfeld - ca. 15 min

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03686 390-2-26

    E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-eisfeld.de

    Kontaktperson

    • Frau R. Mantey

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Eisfeld

    Empfänger: Stadtverwaltung Eisfeld

    IBAN: DE74 8405 4040 1120 1007 78

    BIC: HELADEF1HIL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Hildburghausen

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument und ggf. Vollmacht

    Kosten

    8,00 EUR
    bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English