Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmalkalden - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben der Heinrich-Heine-Bibliothek
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag  08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag  08:30 - 13:00 Uhr Hinweis: Samstag jeden ersten des Monats, Änderungen möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 03683 667-103
Telefon Festnetz: 03683 667-104
Telefon Festnetz: 03683 667-105
Telefon Festnetz: 03683 667-106
E-Mail: buergerbuero@schmalkalden.de
Bankverbindung
Stadt Schmalkalden
Empfänger: Stadt Schmalkalden
IBAN: DE81 8405 0000 1505 0000 30
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019