Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1243
99974 Mühlhausen/Thüringen
Öffnungszeiten
Montag:8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag:8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch:nach Vereinbarung Donnerstag:8:00 bis 12:00, 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag:8:00 bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag: im Monat: 9:00 bis 11:30 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerservice Hotline Telefon, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldewesen
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019