Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geisa
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Marktplatz 27
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        geschlossen Dienstag      09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Stadtverwaltung Geisa - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 2
Parkplatz: Markplatz
Anzahl: 0
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag    geschlossen Dienstag 10:00 - 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nach Terminvereinbarung: jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 – 11:00 Uhr.
Kontakt
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019