Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Gerstungen
Adresse
Hausanschrift
Cantus
Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen
Wartburgmobil
Bus: Bahnhof Gerstungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen
Kontakt
E-Mail: melde@gerstungen.de
Telefon Festnetz: 036922 245-212
Telefon Festnetz: 036922 245-0
Fax: 036922 245-500
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019