Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Gerstungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gerstungen
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen
- Haltestelle: Bahnhof Gerstungen
Linie:- Bus: Bahnhof Gerstungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 -18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Mo geschlossen oder nach Vereinbarung * Di 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr * Mi geschlossen oder nach Vereinbarung * Do 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr * Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036922 245-500
Telefon Festnetz: 036922 245-0
Telefon Festnetz: 036922 245-212
E-Mail: melde@gerstungen.de
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019