Meldebescheinigung Erteilung

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Beschreibung

    Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

    Voraussetzung:
    Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-3100

    Fax: 03631 911-3149

    Telefon Festnetz: 03631 911-3102

    Telefon Festnetz: 03631 911-3101

    E-Mail: auslaenderwesen@lrandh.thueringen.de

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Werther

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    99735 Werther

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Werther
      Linien:
      • Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
      • Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 -12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 4337-0

    Fax: 03631 4337-21

    E-Mail: gemeinde@gemeinde-werther.de

    Internet

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss mit Bauamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt ist rollstuhlgerecht zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindeverwaltung Werther - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    99735 Werther

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gemeindeverwaltung Werther
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Werther
      Linien:
      • Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
      • Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag : 09.00 -12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 4337-16

    Fax: 03631 4337-21

    E-Mail: ewo@werther.de

    Kontaktperson

    • Frau Katharina Kühn

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Weitere Informationen

    Das Einwohnermeldeamt ist barrierefrei im Erdgeschoss zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument und ggf. Vollmacht

    Kosten

    8,00 EUR
    bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English