Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ellrich - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 036332 25119
Bankverbindung
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE60 8205 4052 0035 0403 30
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE18 2689 1484 0900 1000 00
BIC: GENODEF1OHA
Bankinstitut: Volksbank im Harz
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-3100
Telefon Festnetz: 03631 911-3101
Telefon Festnetz: 03631 911-3102
Fax: 03631 911-3149
Internet
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019