Archivnachfrage
Wenn Sie ein begründetes Interesse haben, dann können Sie Einsicht in das Archivgut der verschiedenen Archive in Thüringen erhalten.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 33 - Zentrale Dienste - Kreisarchiv
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Stadtverwaltung Meuselwitz - Archiv
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Gröbaer Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem ehem. Gemeindeamt, Zirndorfer Str.
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Fabrikstr.
Zirndorfer Str.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 11:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03448 442011
E-Mail: archiv@meuselwitz.de
Formulare
Formular und Erklärung zur Benutzung des Stadtarchivs
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.
Fristen
- Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
- Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
- Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.
Kosten
- Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
- Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
- Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 13.11.2023