Archivgut Einsicht gewähren

    Archivnachfrage

    Wenn Sie ein begründetes Interesse haben, dann können Sie Einsicht in das Archivgut der verschiedenen Archive in Thüringen erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
    In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
    Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
    Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
    Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für IT und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-200

    Fax: 03628 738-239

    E-Mail: ito@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 33 - Zentrale Dienste - Kreisarchiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-100

    Telefon Festnetz: 03447 586-150

    E-Mail: kreisarchiv@altenburgerland.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.

    Fristen

    • Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
    • Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
    • Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.

    Kosten

    • Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
    • Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
    • Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Stichwörter

    wissenschaftliche Zwecke, Familienforschung, Forschung, Wissenschaft, Heimatkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de