Archivgut Einsicht gewähren

    Archivnachfrage

    Wenn Sie ein begründetes Interesse haben, dann können Sie Einsicht in das Archivgut der verschiedenen Archive in Thüringen erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
    In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
    Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
    Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
    Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.

    Ansprechpartner

    Für Seelingstädt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.

    Fristen

    • Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
    • Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
    • Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.

    Kosten

    • Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
    • Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
    • Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Stichwörter

    Familienforschung, wissenschaftliche Zwecke, Wissenschaft, Forschung, Heimatkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de