Archivnachfrage
Wenn Sie ein begründetes Interesse haben, dann können Sie Einsicht in das Archivgut der verschiedenen Archive in Thüringen erhalten.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Stadtarchiv Auma-Weidatal
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Eichplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Eichstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 175 7502738(am Sprechtag ab 14.00 Uhr)
Telefon Festnetz: +49 36626 64616
Fax: +49 36626 64646
E-Mail: info@auma-weidatal.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.
- Thüringer Archivgesetz (ThürArchivG)
- Thüringer Archiv-Benutzungsordnung
- Landesarchiv Thüringen - Rechtsgrundlagen
Hinweise für Auma-Weidatal: Archivnachfrage
Fristen
- Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
- Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
- Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.
Kosten
- Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
- Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
- Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei
Hinweise für Auma-Weidatal: Archivnachfrage
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 13.11.2023