Archivgut Einsicht gewähren

    Archivnachfrage

    Wenn Sie ein begründetes Interesse haben, dann können Sie Einsicht in das Archivgut der verschiedenen Archive in Thüringen erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
    In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
    Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
    Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.

    Hinweise für Erfurt: Einsicht in historisches Bildgut

    Hinweise für Erfurt: Auskunft aus der Stadtchronik

    Hinweise für Erfurt: Einsicht (bzw. Ausstellung) in Dokumente zu rechtlichen Zwecken

    Hinweise für Erfurt: Ausstellung von Verdienstnachweisen

    Hinweise für Erfurt: Einsicht in Unterlagen zur Stadtgeschichte (Urkunden, Akten)

    Hinweise für Erfurt: Dokumentation zur Stadtgeschichte

    Hinweise für Erfurt: Bescheinigung über Arbeitsentgelte

    Hinweise für Erfurt: Einsicht in Verwaltungsbibliothek

    Hinweise für Erfurt: Auskünfte aus archivierten Personenstandsbüchern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
    Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Stadtarchiv

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gotthardtstraße 21

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 3, 4, 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 0361 655-2909

    Telefon Festnetz: 0361 655-2901

    E-Mail: stadtarchiv@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Stadtarchiv: Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung von Archivgut
    Stadtarchiv: Auskunft aus archivierten Personenstandsbüchern

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Personalmanagement

    Adresse

    Besucheranschrift

    Meister-Eckehart-Straße 2

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angerbrunnen / Hirschgarten
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-2140

    Fax: 0361 655-2159

    E-Mail: Personalamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.

    Fristen

    • Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
    • Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
    • Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.

    Kosten

    • Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
    • Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
    • Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Stichwörter

    Familienforschung, wissenschaftliche Zwecke, Wissenschaft, Forschung, Heimatkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de