Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Eine öffentliche Veranstaltung müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie die Veranstaltung der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.
In folgenden Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis:
- die erforderliche schriftliche Anzeige wurde nicht fristgemäß spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erstattet,
- es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder
- die Veranstaltung findet in nicht dafür bestimmten Anlagen statt und es sollen mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltungsanzeige bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde nicht notwendige Anzeigen und Genehmigungen bei anderen Behörden ersetzt.
Hinweise für Erfurt: Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Versammlungen
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigungen für musikalische und nächtliche Veranstaltungen
Hinweise für Erfurt: Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen
Hinweise für Erfurt: Genehmigung zur Durchführung von Märkten / Ausstellungen
Hinweise für Erfurt: Veranstaltungen - Beschallung
Hinweise für Erfurt: Erfurter Oktoberfest
Hinweise für Erfurt: Erfurter Altstadtfrühling
Hinweise für Erfurt: Erfurter Weihnachtsmarkt
Hinweise für Erfurt: Autofrühling
Hinweise für Erfurt: Weinfest
Hinweise für Erfurt: Walpurgis und Maifest
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Veranstaltungsanzeige muss bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfolgen, auf deren Gemeindegebiet Ihre Veranstaltung stattfinden soll. Gegebenenfalls liegt die Zuständigkeit auch bei einer Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise einer erfüllenden Gemeinde. Bitte erfragen Sie dies bei der örtlich zuständigen Gemeinde.
Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchten, wenden Sie sich bitte nach der Anzeige bei der Gemeinde zusätzlich an das zuständige Landratsamt, um dort die erforderliche Genehmigung zu beantragen. Ein gesonderter Genehmigungsantrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie die motorsportliche Veranstaltung auf dem Gebiet einer kreisfreien Stadt durchführen wollen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für den Veranstaltungsort zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde.
Bei motorsportlichen Veranstaltungen müssen Sie zusätzlich auch einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Landratsamt stellen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fritzsche (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4332
Herr Eulitz (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4337
Herr Döllstedt (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4338
Herr Schirmer (Hauptsachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4334
Herr Dittrich (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4367
Frau Theis (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4335
Herr Schäfer (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4368
Herr Opitz (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4326
Herr Woitok (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4336
Sekretariat (Tiefbau- und Verkehrsamt)
Telefon Festnetz: 0361 655-4301
Frau Wirtz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4333
Internet
Formulare
Verkehrsrecht: Antrag zur Genehmigung von Musikdarbietungen und Nutzung von Beschallungsanlagen
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
Linie:- Straßenbahn: 3, 4, 6
Kontakt
Kontaktperson
Marktmeister
Telefon Festnetz: 0361 655-1934
E-Mail: maerkte-stadtfeste@erfurt.de
Frau Kaestner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-1947
E-Mail: maerkte-stadtfeste@erfurt.de
Herr Kaestner (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-1940
E-Mail: maerkte-stadtfeste@Erfurt.de
Internet
Formulare
Märkte: Antrag zum Erfurter Weihnachtsmarkt
Stadtfest: Bewerbung zum Erfurter Weinfest
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kohlhoff (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7817
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Förster (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7833
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Schröder (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7835
E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de
Frau Ließ (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7820
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Schneider (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7837
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Frau Oppermann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7815
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Frau Langhammer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7828
Frau Andreß (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7803
Internet
Formulare
Aufsichtsangelegenheiten: Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel
Veranstaltungsangelegenheiten: Anzeige einer Veranstaltung
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Immissionsschutz/Chemikalienrecht
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
- Haltestelle: Steinplatz
Linie:- Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 655-2605
Fax: 0361 655-2609
Kontaktperson
Frau Gille (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2620
Frau Fuchsa (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2606
Frau Dorschner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2614
Herr Riediger (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2616
Frau Sprenger (Teamleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2626
Herr Dorn (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2667
Herr Greyer (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2610
Frau Neuhäuser (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2666
Herr Lindner (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2520
Herr Queck (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-2643
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der erwarteten Teilnehmer*innen
Formulare
Formular: ja
Onlineverfahren: möglich
Schriftform erforderlich: ja
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Fristen
Die öffentliche Veranstaltung muss spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden.
Bitte informieren Sie sich, ob die zuständige Gemeinde in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung oder kommunalen Satzung gegebenenfalls Sonderregelungen festgelegt hat.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides beziehungsweise einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Verwaltungskosten Kosten richten sich nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) und können im Einzelfall variieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige bzw. Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung ersetzt nicht weitere erforderliche Anzeigen beziehungsweise Genehmigungen anderer Fachgesetze, zum Beispiel:
- verkehrsrechtliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung - StVO
- straßenrechtliche Genehmigungen nach dem Thüringer Straßengesetz
- Sperrzeitenverkürzung nach dem Thüringer Gaststättengesetz
- Ausnahmegenehmigung nach dem Thüringer Sonn- und Feiertagsgesetz
- nach Jugendschutzgesetz;
- Anmeldung bei der GEMA
- nach der Gewerbeordnung - GewO
- nach Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (zum Beispiel bei Traditionsfeuer)
Die zuständigen Stellen können im Einzelfall zur Gefahrenabwehr Anordnungen zur Veranstaltung treffen, Auflagen erteilen bzw. die Veranstaltung untersagen.
Unterstützende Institutionen
Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft bzw. erfüllende Gemeinde sowie im Falle einer motorsportlichen Veranstaltung das örtlich zuständige Landratsamt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 24.06.2022
Stichwörter
Event, Konzert, Öffentliche Veranstaltung, Feuer, Brauchtumsfeuer, Gewerbe, Gala, Show, Fest
Metainformation
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- Ursprungsportal: Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Versammlungen in Erfurt
- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigungen für musikalische und nächtliche Veranstaltungen in Erfurt
- Ursprungsportal: Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen in Erfurt
- Ursprungsportal: Genehmigung zur Durchführung von Märkten / Ausstellungen in Erfurt
- Ursprungsportal: Veranstaltungen - Beschallung in Erfurt
- Ursprungsportal: Erfurter Oktoberfest in Erfurt
- Ursprungsportal: Erfurter Altstadtfrühling in Erfurt
- Ursprungsportal: Erfurter Weihnachtsmarkt in Erfurt
- Ursprungsportal: Autofrühling in Erfurt
- Ursprungsportal: Weinfest in Erfurt
- Ursprungsportal: Walpurgis und Maifest in Erfurt