Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
     
     Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
    • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 4

    99444 Blankenhain

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
      Linie:
      • Bus: 14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Es gibt zwei Eingänge.
    Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
    der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036459 44018

    Fax: 036459 44017

    E-Mail: k.maiwald@blankenhain.de

    Bankverbindung

    Stadt Blankenhain

    Empfänger: Stadt Blankenhain

    IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Weitere Informationen

    Behindertenklingel im Innenhof

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

    Kosten

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Erschließungsbeitrag, Erschließungsleistung, Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge, Beiträge aufgrund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de