Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
     
     Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
    • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Bau und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 6

    99195 Schloßvippach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036371 540-0

    Fax: 036371 540-29

    E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de

    Kontaktperson

    • Frau Mandy Wipprecht (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Erfurter Straße 6

      99195 Schloßvippach

      Telefon Festnetz: 036371 540-15

      E-Mail: mandy.wipprecht@gramme-vippach.de

    • Herr Mark Weißhuhn (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Erfurter Straße 6

      99195 Schloßvippach

      Telefon Festnetz: 036371 540-16

      Telefon Festnetz: 036204 570-14

      E-Mail: mark.weisshuhn@gramme-vippach.de

    • Frau Christina Börner-Naumburger (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Erfurter Straße 6

      99195 Schloßvippach

      Telefon Festnetz: 036371 540-26

      E-Mail: christina.boerner@gramme-vippach.de

    Internet

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

    Kosten

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeitrag, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsleistung, Straßenausbaubeitrag, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge, Beiträge aufgrund von Leistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English