Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
- Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
- Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03636 7622-74
Kontaktperson
Herr Robert Grüning (Sachbereichsleiter Bauwesen)
Hausanschrift
Fax: 03636 7622-76
Telefon Festnetz: 03636 7622-74
E-Mail: robert.gruening@vgem-greussen.de
N. N. (Sachbearbeiter/in)
Hausanschrift
Fax: 03636 7622-76
Telefon Festnetz: 03636 7622-72
E-Mail: bernd.barnstein@vgem-greussen.de
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.
Kosten
Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Beiträge aufgrund von Leistung, Straßenausbaubeitrag, Erschließungsleistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Erschließungsbeitrag, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge