• Lindewerra (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Anliegerbescheinigung Ausstellung

Anliegerbescheinigung Ausstellung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Beschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
 
 Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
  • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

VG Hanstein-Rusteberg - Bauverwaltung

Adresse

Hausanschrift

Steingraben 49

37318 Hohengandern

Version

Technisch erstellt am 04.11.2009

Technisch geändert am 20.02.2013

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

Kosten

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Erschließungsleistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeitrag, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeitrag, Beiträge aufgrund von Leistung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024