Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
     
     Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
    • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Am Ohmberg - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleckenstraße 49

    37345 Am Ohmberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Straße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Großbodungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 13:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036077 9390-29

    Telefon Festnetz: 036077 93900

    E-Mail: poststelle@lg-am-ohmberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemiende Am Ohmberg

    Empfänger: Gemiende Am Ohmberg

    IBAN: DE34 1203 0000 1020 1361 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischofferöder Hauptstraße 11

    37345 Bischofferode

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Hof/Hinter dem Gebäude
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 13:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036077 9390-21

    Fax: 036077 9390-29

    E-Mail: liegenschaften@lg-am-ohmberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemiende Am Ohmberg

    Empfänger: Gemiende Am Ohmberg

    IBAN: DE34 1203 0000 1020 1361 05

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

    Kosten

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Erschließungsbeitrag, Erschließungsleistung, Straßenausbaubeitrag, Straßenausbaubeiträge, Beiträge aufgrund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de