Anliegerbescheinigung Ausstellung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
- Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
- Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Hinweise für Erfurt: Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Einzelheiten werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen geklärt.
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Einzelheiten werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen geklärt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Grundstücksverkehrsgenehmigungen
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.
Kosten
Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Hinweise für Erfurt: Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr
Kosten entsprechend der Zonen nach der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen.
Kosten entsprechend der Zonen nach der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Erschließungsleistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeitrag, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeitrag, Beiträge aufgrund von Leistung