Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
     
     Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
    • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Hinweise für Erfurt: Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr

    Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Einzelheiten werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen geklärt.

    Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Einzelheiten werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen geklärt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Grundstücksverkehrsgenehmigungen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Warsbergstraße 3

    99092 Erfurt

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Kontakt

    E-Mail: Baukoordinierung.Bauamt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-6040

    Fax: 0361 655-6009

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2014

    Technisch geändert am 26.08.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

    Kosten

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Hinweise für Erfurt: Stellplatzablösevertrag, Stellplatzablösegebühr

    Kosten entsprechend der Zonen nach der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen.

    Kosten entsprechend der Zonen nach der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erschließungsleistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeitrag, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeitrag, Beiträge aufgrund von Leistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024