Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
    Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

     
    Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

    • Änderungen der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
    • Veränderungen am Fahrzeug 

    Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

    • neue Zulassungspapiere und 
    • bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus. 

    Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. 
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

    Zuständigkeit

    An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3601 801081

    Telefon Festnetz: +49 3601 800

    E-Mail: poststelle@uh-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; 
    • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung 
    • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters

    Bei Anhängern außerdem:

    • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

    Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
    • Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
      • bei neuem Kennzeichen: 
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
        • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
        • sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
      • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
        • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

    Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.

    Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen sowie keine KFZ-Steuerschulden haben, da sonst die Zulassung versagt werden kann.

    Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

    Fristen

    Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Pkw, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Technikdaten, Besitzerwechsel, Änderung Abgaswerte, Änderung Achslasten, Pkw ummelden, Änderung Zulassungsbescheinigung, Änderung Hubraum, Änderung Gesamtmasse, Änderung Anhängelast, Halterwechsel, Anhänger ummelden, Kfz, Motorrad umschreiben, Änderung Kraftstoffart, Fahrzeug ummelden, Motorrad ummelden, Pkw umschreiben, Kfz-Zulassung, Änderung Fahrzeugklasse, Kfz umschreiben, Fahrzeug umschreiben, Fahrzeug, Anhänger umschreiben, Änderung Stützlast, KFZ ummelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de