Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Kfz Verwertungsnachweis erhalten

    Wenn Sie Ihr altes Auto entsorgen möchten, dann benötigen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.

    Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle.

    Adressen von Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe (anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen, Annahme- und Rücknahmestellen) erhalten Sie z.B. bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internetangebot der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA). Sie können auch Ihre Fachwerkstatt fragen, ob sie diesen Service anbietet.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Kfz-Zulassung sowie das Fahrerlaubniswesen haben abweichende Sprechzeiten. Diese finden sie auf der Seite des Wartburgkreises und entsprechende Auswahl im Menü. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    Fax: 03695 61-6199

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Verkaufsmitteilung gemäß § 13 Abs 4 Fahrzeugzulassungsverordnung

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMUEN am 04.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Altfahrzeug, Autoentsorgung, Autoverschrottung, PKW Abmeldung, Autoabmeldung, Entsorgung, Entsorgungstelle, PKW-Entsorgung, Verschrottung, Verwertungsnachweis, PKW Entsorgung, Abmeldung Kfz, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024