Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Kfz Verwertungsnachweis erhalten

    Wenn Sie Ihr altes Auto entsorgen möchten, dann benötigen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.

    Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle.

    Adressen von Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe (anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen, Annahme- und Rücknahmestellen) erhalten Sie z.B. bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internetangebot der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA). Sie können auch Ihre Fachwerkstatt fragen, ob sie diesen Service anbietet.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Rechts- und Ordnungsamt - Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Hausanschrift

    Göttinger Straße 5

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedensplatz 1

    37339 Leinefelde-Worbis

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3630

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-eic.de

    Stichwörter

    Auto anmelden, Auto zulassen, Kfz-Zulassung, Verkehr Straßenverkehr KfZ Zulassung Fahrerlaubnis Führerschein, Zulassung, Zulassung KfZ Auto, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2009 (von: Bode Philipp-Martin)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Bosold, Martin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMUEN am 04.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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