Altenhilfe
Beschreibung
Im Rahmen der offenen Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung zu folgenden Punkten:
- Beratung in allen Lebensfragen
- Aufzeigen von Hilfsangeboten
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung
- Information über Begegnungsstätten
zuständige Stelle
Sozialamt, Wohlfahrtsverband
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände (Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden).
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Öffnungszeiten
Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.12.2012
Stichwörter
Zuwendung, Blindenfonds, Pflegesatz, Alter, Rentner, Alteneinrichtung, Älter werden, Budgetfrage, Ruhestand, Sozialhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Blindenhilfe, Bestattungskosten, Vollstationäre Pflege, Haushaltshilfe, Investitionskostenzuschuss, Zuwendungen, Leitstelle, Blindengeld, Stationäre Hilfe, Haushaltsführung, Budgetfragen, Pflegeeinrichtung, Renten, Seniorenhilfe, Seniorenberatung