Altenhilfe
Beschreibung
Im Rahmen der offenen Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung zu folgenden Punkten:
- Beratung in allen Lebensfragen
- Aufzeigen von Hilfsangeboten
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung
- Information über Begegnungsstätten
zuständige Stelle
Sozialamt, Wohlfahrtsverband
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände (Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden).
Ansprechpartner
Landratsamt Gotha - Hilfe in besonderen Lebenslagen
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.12.2012
Stichwörter
Zuwendung, Blindenfonds, Pflegesatz, Alter, Rentner, Alteneinrichtung, Älter werden, Budgetfrage, Ruhestand, Sozialhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Blindenhilfe, Bestattungskosten, Vollstationäre Pflege, Haushaltshilfe, Investitionskostenzuschuss, Zuwendungen, Leitstelle, Blindengeld, Stationäre Hilfe, Haushaltsführung, Budgetfragen, Pflegeeinrichtung, Renten, Seniorenhilfe, Seniorenberatung