Altenhilfe
Beschreibung
Im Rahmen der offenen Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung,
- Information über Begegnungsstätten.
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände.
(Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden)
Ansprechpartner
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postfachadresse
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-5001
E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de
Internet
Stichwörter
Blindenhilfe, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenrecht Sozialhilfe Grundsicherung Blindengeld Blindenhilfe, Wohngeld, Wohngeldamt, Wohngeldbehörde
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.12.2012
Stichwörter
Bestattungskosten, Blindenhilfe, Pflegesatz, Haushaltsführung, Blindenfonds, Zuwendungen, Älter werden, Zuwendung, Sozialhilfe, Stationäre Hilfe, Pflegeeinrichtung, Seniorenhilfe, Investitionskostenzuschuss, Renten, Altenhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Leitstelle, Budgetfrage, Vollstationäre Pflege, Blindengeld, Rentner, Alter, Budgetfragen, Seniorenberatung, Haushaltshilfe, Ruhestand, Alteneinrichtung