Aidsberatung
Bei Fragen zum Thema HIV/Aids gibt es verschiedene Hilfsangebote und Leistungen in Thüringen.
Beschreibung
Der Thüringer AIDS-Hilfen e.V. bietet folgende Hilfsangebote und Leistungen an:
- anonyme telefonische Beratung bei allen Fragen zu HIV/AIDS und Sexualität,
- persönliche Beratung,
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Projekttagen, Seminaren und Workshops zum Thema HIV und AIDS für die unterschiedlichsten Zielgruppen,
- Informationsstände bei Veranstaltungen und für die allgemeine Öffentlichkeit,
- Gründung und Förderung von Selbsthilfegruppen,
- Begleitung von Menschen mit HIV und AIDS, wo immer diese es wünschen,
- Begleitung der Angehörigen bzw. Partner/innen.
Hinweise für Suhl: Aidsberatung
- Amtsärztliche Gutachten
- Amtsärztliche Untersuchungen und Zeugnisse
- Amtsärztliche Bescheinigungen nach Infektionsschutzgesetz
- Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Lebensmittelberufe
- Impfungen, besonders für sozial Schwache, allgemeine Impfberatung
- Kostenlose Durchführung von Aids - Tests und Beratung
Zuständigkeit
Weitere Möglichkeiten zur Information über Maßnahmen zu AIDS-Prävention sowie der AIDS-Beratung bestehen bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie bei AIDS-Beratungsstellen in freier Trägerschaft.
Hinweise für Suhl: Aidsberatung
Ansprechpartner: (03681) 74 28 17
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Friedrich-König-Straße
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742817(MA amtsärztlicher Bereich)
Telefon Festnetz: 03681 742815(Sekretariat)
E-Mail: gesundheitsamt@stadtsuhl.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine, da kostenfreie anonyme HIV-Antikörperuntersuchung -und Beratung
Hinweise (Besonderheiten)
Beratung und Untersuchung auf HIV erfolgt anonym, die Sprechzeiten sind zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 19.03.2013