Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen. 
    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    zuständige Stelle

    Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Amtsgerichte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 26

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-601

    Fax: 03628 738-602

    E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Vormundschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rainweg 81

    07318 Saalfeld/Saale

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    Postanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-641

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: poststelle@kreis-slf.de

    E-Mail: vormundschaft@kreis-slf.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
    Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
    Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
    Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise 
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern 

    Unterlagen der Annehmenden: 

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden 
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass) 
    • Geburtsurkunden 
    • Meldebescheinigungen 
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen 
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde 
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle 
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). 

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden: 

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren 
    • Gerichtskosten

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Adoptionsvermittler, inkognito-Adoption, Annahme Minderjähriger, Adoptiveltern, Adoptivkind, Adoption, Eltern - Adoption, Babyklappe, Adoptionsvermittlungsstellen, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Annahme als Kind, Beurkundung der Adoption, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, adoptieren, Adoptionsaufhebung, Adoptionspflege, Adoptionsurkunde, Kind - Adoption, Adoptivfamilie, halb-offene Adoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English