• Vogtei (Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen)
Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

Beschreibung

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen. 
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

zuständige Stelle

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Amtsgerichte.

Ansprechpartner

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Familie und Leistung

Adresse

Hausanschrift

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen/Thüringen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr  Freitag geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3601 802285

Formulare

Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4

Version

Technisch erstellt am 16.07.2019

Technisch geändert am 02.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise 
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern 

Unterlagen der Annehmenden: 

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden 
  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass) 
  • Geburtsurkunden 
  • Meldebescheinigungen 
  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen 
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle 
  • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

Formulare

Keine

Voraussetzungen

  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). 

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden: 

  • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
  • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

Kosten

  • Notargebühren 
  • Gerichtskosten

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 10.02.2023

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Adoptionsaufhebung, Adoptionsvermittlungsstellen, Adoptivkind, Annahme als Kind, Eltern - Adoption, Adoptionsurkunde, adoptieren, Kind - Adoption, Adoptiveltern, Adoptivfamilie, Beurkundung der Adoption, inkognito-Adoption, Babyklappe, Adoption, halb-offene Adoption, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Annahme Minderjähriger, Adoptionspflege, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoptionsvermittler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024