Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

    Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

    Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt in Ihrer Gemeinde-, Stadtverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Auengrund

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    98673 Auengrund

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 13  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busverbindung
      Linie:
      • Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 03686 3912-23

    Telefon Festnetz: 03686 3912-0

    E-Mail: info@gv-auengrund.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Auengrund

    Empfänger: Gemeinde Auengrund

    IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70

    BIC: HELADEF1HIL

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
      Dieses wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

    Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Wohnsitz, Wohnungswechsel, Auszug, Wohnung, Umzug, Wegzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de