Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

    Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

    Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt in Ihrer Gemeinde-, Stadtverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - StadtService H35

    Beschreibung


    Einwohnerwesen und Dokumente

    An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

    • Antrag Bundespersonalausweis
    • Antrag Reisepass
    • Antrag Kinderreisepass
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
    • Melderechtliche Bescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

    Führerschein

    • Erstellung - Ersterteilung
    • Erweiterung/Verlängerung
    • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    • Begleitetes Fahren ab 17
    • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
    • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
    • Internationaler Führerschein
    • Fahrerkarte

    KfZ-Zulassung/Feinstaub

    • Außerbetriebsetzung
    • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
    • Ausgabe der Feinstaubplakette

    Gewerbe/Steuern

    • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
    • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
    • An-/ Abmeldung Hundesteuer
    • Ersatzhundesteuermarke

    Soziales

    • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
    • Ausgabe der Sozial-Card
    • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

    Bewohnerparkausweis

    • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

    Allgemeines

    • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
    • Verkauf Mietspiegel
    • Verkauf verschiedener Broschüren
    • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
    • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
    • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
    • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
    • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
    • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
    • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

    Namensänderungsbehörde

    • Namensänderung öffentlich-rechtlich

    Standesamt

    • Auskunft aus den Personenstandsregistern
    • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
    • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
    • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
    • Kirchenaustrittserklärung
    • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
    • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
    • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
    • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
    • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
    • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
    • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

    Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

    • Asylrechtliche Angelegenheiten
    • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
    • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
    • Einbürgerung

    Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

    • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
    • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
    • Ausstellung Lebensbescheinigung
    • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
    • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
    • Auskunft aus dem Melderegister
    • Amtliche Beglaubigung
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
    • Dokumentenbeantragung
    • Übermittlungs- und Auskunftssperren

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 35

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrichstraße
      Linien:
      • Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien
      • Bus: alle Buslinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-1900

    Fax: 0365 838-1901

    E-Mail: Stadtservice@gera.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
      Dieses wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

    Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Wohnsitz, Wohnungswechsel, Wohnung, Wegzug, Umzug, Auszug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de