Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönbrunnstraße 8

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-938

    Telefon Festnetz: 03628 738-921

    E-Mail: aik@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Müllgebühren, Müllentsorgung, Abfallentsorgung, Kosten, Abfallbeseitigung, Preis, Müllbeseitigung, Müllpreise, Gebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de